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Das passiert mit Teilhabe, wenn Eingliederungshilfe zum Kostenfaktor wird

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In Stuttgart ist jüngst von einem Tag auf den anderen für viele Kinder mit Behinderungen die Schulbegleitung ausgefallen.

Der Grund: Die Stadt hat die Finanzierung der Leistung wegen eines Rechtsstreits mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) eingestellt. Der ASB hatte die Schulbegleitung durchgeführt.

Die Folge der plötzlichen Streichung: Die Kinder können nicht mehr regulär am Unterricht teilnehmen und müssen zuhause bleiben.

Auch wenn in diesem Fall ein Rechtsstreit die Ursache für den Ausfall dieser wertvollen Eingliederungshilfe ist, zeigt der Vogang doch eindrücklich die Konsequenzen, die auch mit den von der Bundesregierung geplanten Kürzungen in der Eingliederungshilfe einhergehen.

Denn für Familien bedeutet das de facto Unsicherheit über Nacht

Für Kinder heißt es: kein Platz im Klassenraum, keine Begegnungen, kein gemeinsamer Alltag.

Der Stuttgarter Fall kann daher als ein Warnsignal mit bundesweiter Tragweite gelten: Teilhabe ist offenbar verletzlich, wenn sie unter Finanzierungsvorbehalt steht.

Wenn Unterstützungsleistungen kurzfristig wegfallen und Kinder deshalb nicht mehr am Unterricht teilnehmen können, geht es nicht um Einzelfälle. 

Es geht um die Verlässlichkeit unseres Systems der Eingliederungshilfe – und um das Recht auf Teilhabe.

Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen bei der Eingliederungshilfewerfen daher grundsätzliche Fragen auf:

  • Wie belastbar ist Inklusion, wenn sie unter Finanzierungsvorbehalt steht?
  • Was bedeutet es für Kinder, wenn notwendige Unterstützung nicht gesichert ist?
  • Welche Signale senden wir an Familien, Schulen und Träger?

Schule ist mehr als Wissensvermittlung. Sie ist sozialer Raum, Begegnungsort und Fundament für Chancengleichheit.

Wenn Kinder mit Behinderungen faktisch vom Unterricht ausgeschlossen werden, verlieren sie nicht nur Lernzeit, sondern:

  • soziale Kontakte
  • Alltagserfahrungen in heterogenen Gruppen
  • Selbstverständlichkeit von Zugehörigkeit

Und auch nicht-behinderte Kinder verlieren: nämlich die tägliche Erfahrung von Vielfalt und gelebter Inklusion.

Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Leistung. Sie ist Ausdruck eines klaren Rechtsanspruchs – gestützt durch die UN-Behindertenrechtskonvention

HIER lesen: Lebenshilfe-Kampagne gegen Sparpläne der Bundesregierung

Die Grundpfeiler der Teilhabe sind:

  • Planungssicherheit ohne Zeitbegrenzung
  • verlässliche Finanzierung statt kurzfristiger Einsparlogik
  • politische Entscheidungen, die Inklusion endlich auch strukturell und nachhaltig stärken

Inklusion entscheidet sich nicht in theoretischen Leitbildern und blumigen Sonntagsreden. Über das Gelingen von Teilhabe und Inklusion entscheidet gewissenhaftes politisches Handeln. 

Denn Teilhabe ist kein Kostenfaktor und kein parteipolitisches Geschenk. Teilhabe ist ein Menschenrecht

Die Frage, ob wir uns das als Gesellschaft leisten wollen, stellt sich also nicht.


Michael Wollny
Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit & Social Media
michael.wollny@lh-lindau.de