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Kürzungen in der Eingliederungshilfe? Teilhabe ist ein Menschenrecht!

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dieses Recht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich festgeschrieben. Teilhabe ist damit keine freiwillige Leistung und kein sozialpolitischer Luxus, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat daher für die Woche ab dem 23. Februar eine bundesweite Kampagne gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe gestartet, an der sich auch die Lebenshilfe Lindau beteiligt. Denn es steht viel auf dem Spiel.

“Finger weg von der Eingliederungshilfe!” - Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe

Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. erinnert an die Verbindlichkeit des Grundgesetzes. Darin ist klipp und klar festgehalten, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Schmidt fordert “Finger weg von der Eingliederungshilfe!”. Denn dieses Instrument sei nichts geringeres als “die Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe und darf nicht angetastet werden”. Und die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe wird noch deutlicher:

“Wer denkt, Menschen mit Unterstützungsbedarf machen sich ein schönes Leben auf Kosten des Staates, irrt gewaltig. Eingliederungshilfe ist kein Luxus!” - Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe

Die Kostensteigerungen seien vielmehr auf die hohen Inflationsraten vergangener Jahre sowie die Tariflohnentwicklung zurückzuführen, so Schmidt. Zudem nähmen die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe zu. “Das ist eine Folge des medizinischen Fortschritts, der die Lebenserwartung auch von Menschen mit Behinderung erhöht.”

Die Eingliederungshilfe ist ein zentrales Instrument, um dieses Recht in der Praxis umzusetzen. Sie ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und schafft konkrete Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe, zum Beispiel durch:

  • Unterstützung beim selbstbestimmten Wohnen
  • Assistenz im Arbeitsleben
  • Begleitung in Bildung und Ausbildung
  • Teilhabe an Freizeit, Kultur und sozialem Leben

Aktuell beraten Bund, Länder und Kommunen über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Gleichzeitig stehen die öffentlichen Haushalte unter erheblichem finanziellem Druck. Es besteht die reale Gefahr, dass Leistungen eingeschränkt oder Mittel gekürzt werden. Schon heute zeigen sich vielerorts deutliche Engpässe:

  • fehlende oder unzureichende Angebote
  • lange Wartelisten
  • zunehmender Fachkräftemangel
  • regionale Unterschiede in der Versorgung

Eingliederungshilfe ist unverzichtbar, weil sie Menschenwürde und Selbstbestimmung sichert. Deshalb gilt:

  • Die freie Wahl des Wohnortes muss erhalten bleiben.
  • Pflege und Eingliederungshilfe sind gleichrangig und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
  • Tarifsteigerungen müssen refinanziert werden, um Fachkräfte zu sichern.
  • Das sozialrechtliche Leistungsdreieck zwischen Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten muss erhalten und das Schiedswesen gestärkt werden.

Die Lebenshilfen fordern von Ländern und Kommunen:

  • Teilhabe unabhängig von der Schwere der Behinderung.
  • Konsequente Bewilligung personenzentrierter Leistungen.
  • Verlässliche Vereinbarungen mit Leistungserbringern.
  • Vorausschauende regionale Sozialplanung und inklusive Sozialräume.
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit und Stärkung der Selbstvertretung.

Teilhabe ist ein Menschenrecht. Finanzielle Erwägungen dürfen dieses Recht nicht aushöhlen. Es geht um Würde, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für alle.

EINFACHE SPRACHE:

Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
Das steht in der UN-Behindertenrechtskonvention.

Eingliederungs·hilfe ist Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.
Mit dieser Unterstützung können sie selbst bestimmen, wie sie leben wollen.

Jetzt will die Politik Geld sparen.
Darum gibt es Gespräche über weniger Geld für die Eingliederungshilfe.

Schon heute gibt es zu wenig Angebote und lange Wartelisten.
Wenn Geld gekürzt wird, bekommen viele Menschen weniger Unterstützung.

Wir sagen: Eingliederungshilfe darf nicht gekürzt werden.
Teilhabe ist ein Menschenrecht.


Michael Wollny
Öffentlichkeitsarbeit
michael.wollny@lh-lindau.de